Lachgas
Allen Patienten:innen, die generell bei jedem Zahnarztbesuch angespannt sind, unter stark ausgeprägten Würgereiz leiden oder die sich direkt zu den Angstpatienten:innen zählen, bieten wir Behandlungen unter Lachgas an. Diese risikoarme Sedierungsmethode eignet sich zudem ebenfalls für Kinder oder geistig eingeschränkte Patienten.
Ablauf einer Lachgasbehandlung
Lachgas hat eine entspannende und schmerzlindernde Wirkung. Das fachlich korrekt bezeichnete Distickstoffmonoxid (N2O) ist ein nichtallergenes, nichtreizendes Gas, das auf das zentrale Nervensystem beruhigend und schmerzreduzierend wirkt.
Lachgas wird in einer Mischung mit Sauerstoff über eine Nasenmaske verabreicht. Dabei wird das Lachgas-Sauerstoff-Gemisch für jeden Patienten entsprechend seinen körperlichen Konditionen sowie der Schwere und Dauer der Behandlung individuell abgestimmt.
Die sedierende Wirkung setzt nahezu direkt ein. Stress- oder gar Angstgefühle haben so wenig Chancen. Anders als bei einer Behandlung im Dämmerschlaf oder unter Vollnarkose bleiben Sie als Patient:in während einer Lachgasbehandlung jedoch durchgehend bei Bewusstsein und ansprechbar.
Nach der Behandlung ist die Wirkung des Lachgases schon nach wenigen Minuten komplett aufgehoben und Sie können eigenständig ohne Begleitperson unsere Praxis wieder verlassen.
Geringes Risiko
Eine Lachgassedierung gilt heutzutage bei hoher Zuverlässigkeit als sehr sicher. Während einer Behandlung unter Lachgas stellen manche Patienten:innen ein Kribbeln in Händen und Füßen fest. Vereinzelt kann es auch zu einem Wärme- und/oder Taubheitsgefühl der Beine, Zunge und Schleimhäute kommen. Weitere mögliche Nebenwirkungen sind Ohrenklingeln, Euphorie sowie eine empfundene Leichtigkeit oder auch Schwere.
Sollten Sie die Behandlung mit Lachgas als unangenehm empfinden, können Sie uns jederzeit bitten, die Sedierung zu beenden.
Kosten
Die Kosten für eine Lachgasbehandlung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. In jedem Fall sollten Sie eine mögliche Kostenübernahme jedoch mit Ihrer Versicherung abstimmen, da auch hier ggf. Ausnahmen geltend gemacht werden können.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung prüfen Sie Ihre Versicherungsinhalte bzw. besprechen Sie die Möglichkeit der Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
Bei all Ihren Fragen zur Lachgasbehandlung helfen wir Ihnen in jedem Fall gern weiter und beraten Sie ausführlich in einem persönlichen Termin. Sprechen Sie uns an!